News

Update Covid-19

Neue Massnahmen betreffen auch das Tennis

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Auch mit Konsequenzen für den Tennissport.

Die ab Montag, 19. Oktober 2020, geltenden Massnahmen bedeuten fürs Tennis, dass ...

  • beim Tennisspielen keine Schutzmaske getragen werden muss.
  • in Innenräumen auf dem Weg zum Tennisplatz, in der Garderobe, an der Rezeption in Tennishallen Schutzmasken-Pflicht herrscht.
  • Turniere als öffentliche Veranstaltungen und nicht als private Veranstaltungen oder Versammlungen gelten. Somit gibt es für Turniere oder öffentliche Events in Clubs und Centern keine Begrenzung von maximal 15 Personen. Es muss jedoch ein Schutzkonzept vorliegen. Dieses kann auch weiterhin Bestandteil des allgemeinen Schutzkonzepts sein.

Der Schweizer Tennisverband empfiehlt, wo immer möglich, Tennishallen und andere Räume regelmässig zu lüften. Alle aktuellen Vorlagen und Informationen - darunter auch das aktuelle, überarbeitete Musterschutzkonzept für Clubs und Center - finden Interessierte jederzeit unter www.swisstennis.ch/corona.